Funklizenz

Hineinlauschen in Amateurfunkbänder darf jedermann. Wer allerdings senden und sich aktiv am Funkverkehr beteiligen will, muss zuvor eine Prüfung bei der zuständigen Behörde ablegen.

Wie wird man Funkamateur?

Bei der Prüfung zur Erlangung der Funklizenz werden unter anderem technische und betriebstechnische Kenntnisse abgefragt. Zudem müssen die gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften bekannt sein, die den Amateurfunk betreffen. Nach Bestehen der Prüfung bekommt der Funkamateur bzw. seine Funkstelle eine Lizenzurkunde zugesandt oder überreicht und ein weltweit einmaliges Rufzeichen zugewiesen. Er darf nun unter Beachtung der Vorschriften in Frequenzbereichen senden, die dem Amateurfunkdienst zugewiesen sind. Zudem kommt er in den Genuss der Amateurfunk-Privilegien, er darf also Funkanlagen selbst entwickeln, bauen, prüfen und betreiben, da er ja nachgewiesen hat, dass er genug von der Hochfrequenztechnik versteht, so dass seine Station keine Störungen anderer Funkdienste verursacht.

Für die Prüfung ist eine moderate Gebühr fällig, außerdem jährlich für das Inhaben des Rufzeichens.

Arbeitsplatz

Es gibt mehrere Rufzeichen-Klassen. Sie spiegeln den geprüften Kenntnisstand der Inhaber wider. Die oberste Klasse ist „A“. Deren Inhaber dürfen die höchste für Funkamateure erlaubte Sendeleistung nutzen und auf allen Amateurfunkfrequenzen funken. Sie haben Rufzeichen, die mit DB, DC, DD, DF, DG, DH, DJ, DK, DL oder DM anfangen.

Inhaber der Klasse E haben Rufzeichen, die mit DO anfangen und dürfen nur mit beschränkter Leistung und nicht in allen Bereichen senden.

Neu spätestens ab 2024 ist die Einsteiger-Klasse N (=Newcomer), die man mit einer stark vereinfachten Prüfung erlangen kann, die aber freilich auch nur niedrige Sendeleistungen erlaubt. Durch Ablegen von Zusatzprüfungen kann man in den Klassen aufsteigen.

Link Amateurfunkgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/afug_1997/AFG_1997.pdf

Link Amateurfunkgesetz Auszug DARC:

https://www.darc.de/fileadmin/filemounts/distrikte/b/BNetzA/Gesetze/04_Amateurfunkgesetz.pdf

Hilfe zur Prüfung

Wer sich bei Interesse am Hobby an Funkamateure wendet, wird nicht allein gelassen. Man darf auch ohne Lizenz schon mal zuhören: Der Besitz von Amateurfunkgeräten und der Empfang von Amateurfunksendungen sind jedermann gestattet. Inhaber der Klassen A und E dürfen zudem Neulinge an ihrer Station unter Aufsicht funken lassen, um denen den Einstieg in den Amateurfunk zu erleichtern.

Manche Ortsverbände bieten Ausbildungskurse an.

Zudem hält der DARC Fernlehrgänge, Schulungsunterlagen auch zum Selbststudium, sowie einen Online-Lehrgang bereit, übrigens auch für Blinde und Sehbehinderte: https://www.darc.de/einsteiger/amateurfunkausbildung/#c37991

Zudem gibt es zahlreiche Bücher, die alle Bereiche des Amateurfunks abdecken, sowie solche, die gezielt den Prüfungsstoff und die möglichen Fragen aus der umfangreichen Fragensammlung für die Prüfung enthalten. Man kann sie unter anderem über den DARC-Verlag (https://darcverlag.de/Buecher) oder über den Buchhandel beziehen.

Die Listen der möglichen Fragen stellt die Behörde als pdf zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind nach dem Multiple choice-Verfahren gestalten, die Lösungen sind freilich nicht beigefügt.

Link Prüfungsfragen BnetzAg Technik Klasse E:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Fragenkatalog/Technik_KI_E_Katalog-2006-v1-2z.pdf?__blob=publicationFile&v=2 

Link Prüfungsfragen BnetzAg Technik Klasse A:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Fragenkatalog/TechnikFragenkatalogKlasseAf252rId9014pdf.pdf?__blob=publicationFile

Link Fragen BnetzAg. Betriebstechnik, Vorschriften: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Fragenkatalog/BetriebVorschriftFragKlAuEId7830pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=7

 Bei der Bundesnetzagentur gibt es auch eine Rufzeichenliste sowie zahlreiche weitere Informationen über den Amateurfunk betreffende Vorschrifte: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/start.html

 

 

Wer funkt?

Wer den Inhaber eines bestehenden Rufzeichens feststellen möchte, kann das über die Suchfunktion bei der Bundesnetzagentur machen: https://ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk/Rufzeichen.aspx

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